Wir bilden Prüfer aus und prüfen den SKN und FKN

Der PrüfungsAusschussNord ist im Besitz der staatlich anerkannten Erlaubnis zur Vermittlung der Sachkunde und Abnahme von Prüfungen für den Umgang mit Seenotsignalmitteln.

Damit verbunden ist die Berechtigung, die Sachkunde (SKN nach § 7 WaffG,   § 1 Abs. 1 u. 2 AWaffV und § 1 Abs. 2, 1. SprengV) im Bereich der Seenotsignalmittel im theoretischen und praktischen Umgang zu vermitteln und zu prüfen.

Unser Angebot richtet sich vor allem an Wassersportschulen.

Alles erforderliche erfahren Sie auf unseren Seiten. Sollten weitergehende Informationen notwendig sein, helfen wir Ihnen gerne.

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